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NiSV Fachkundenachweis EMF-HF

Wichtige Information: Seit 01.01.2023 ist für Behandlungen mit bestimmten Geräten ein Fachkundenachweis erforderlich!

Im Oktober 2022 habe ich die dafür benötigte Fachkundeschulung bei der BAGA Bildungsakademie für Gesundheit & Aesthetik GmbH absolviert. Nach der bestandenen Prüfung wurde mir ein entsprechendes Zertifikat als Fachkundenachweis durch die Tervis Zertifizierungen GmbH ausgestellt.

Zertifikatsnummer: PP.22.A.HF.012-03
Gültig bis: 13.12.2027

Warum ist ein Fachkundenachweis erforderlich?

Der Fachkundenachweis ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV).

Ziel der Verordnung ist es, Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung besser zu schützen. Die Verordnung enthält einerseits allgemeine Anforderungen an den Betreiber von Anlagen und legt andererseits Anforderungen an die Qualifikation (Fachkunde) der anwendenden Personen fest.

Weitere Informationen und Erläuterungen findet man beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Ist die Elektroepilation (= Epilation mit Hochfrequenzgeräten) betroffen?

Nachdem die Verordnung 2018 verabschiedet wurde, herrschte eine große Unruhe in der Kosmetikbranche. Welche Anwendungen oder Geräte fallen unter die NiSV und welche nicht? Auch der Arztvorbehalt für Anwendungen, wie z. B. die Tattooentfernung mit Laser, sorgte für Verunsicherung.

Auf der Homepage des BMUV konnte man anfangs lesen, dass die Epilation mit Lasern und intensiven Lichtquellen nicht unter den Ärztevorbehalt fällt. Die Elektroepilation (= Epilation mit Hochfrequenzgeräten) wurde jedoch nicht explizit erwähnt. Doch genau das interessierte mich verständlicherweise mehr als alles andere, immerhin hing meine berufliche Existenz davon ab. Lange konnte mir niemand eine verbindliche Antwort darauf geben. Auf Nachfrage erhielt ich im Juli 2020 vom BMUV die erfreuliche Info, dass die Elektroepilation nicht unter den Ärztevorbehalt fällt. Dies kann man seit Februar 2022 auch auf der BMUV Homepage nachlesen: "FAQ Fragen zu bestimmten kosmetischen Anwendungen".

Was ändert sich durch die neue Verordnung?

Seit Inkrafttreten der NiSV am 31. Dezember 2020 gilt die Meldepflicht betreffender Anlagen (Geräte), die Pflicht zur Kundenaufklärung und Dokumentation durchgeführter Behandlungen, sowie der Arztvorbehalt für bestimmte Anwendungen.

Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt, nach einer vom Bundesrat im September 2021 beschlossenen Fristverlängerung, am 31.12.2022 in Kraft.

Da in meiner Praxis seit Beginn meiner Tätigkeit als Elektrologistin sowohl Kundenaufklärungen als auch Dokumentationen durchgeführt werden, stellt dieser Teil der NiSV für mich keine Veränderung dar. Neu sind lediglich der Fachkundenachweis und die Meldepflicht der Geräte. Letzteres bedeutet, dass betreffende Anlagen (Geräte) der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Das betrifft ausnahmslos alle Geräte, die unter die NiSV fallen, auch die von mir zur Elektroepilation verwendeten Epilationsgeräte, die ich selbstverständlich der zuständigen Behörde gemeldet habe.

Was beinhaltet der Fachkundenachweis?

Bei der Fachkunde handelt es sich um eine Personenzertifizierung, damit sind weder erbrachte Dienstleistungen noch der Betrieb zertifiziert, sondern die Geräteanwender. Das bedeutet, dass jede Person, die ein betreffendes Gerät bedient einen Fachkundenachweis erbringen muss. Dieser Nachweis setzt sich aus dem Fachkunde-Modul "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde", sowie einem oder mehreren anwendungsspezifischen Fachkunde-Modul/-en und der bzw. den bestandenen Zertifizierungsprüfung/-en zusammen.

Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde sind klar definiert. Dies beinhaltet neben den jeweiligen Rahmenlehrplänen, auch die Anforderungen an die Schulungsanbieter, die Schulungsformen, sowie die Prüfungen durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Da die Verordnung noch jung ist, ist hier meiner Meinung nach in mancher Hinsicht noch Nachbesserungsbedarf gegeben. Und dabei beziehe ich mich nicht nur auf inhaltliche Diskrepanzen der Schulungsunterlagen zwischen den verschiedenen Schulungsanbietern. Möglicherweise besteht aber auch bei den populäreren Geräteanwendungen (Laser etc.) eher Übereinstimmung.

Aufgrund meiner beruflichen Praxis seit 1999 entfällt das Fachkunde-Modul "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde". Für die Haarentfernung mit Hochfrequenzgeräten (Elektroepilation) musste ich das Fachkunde-Modul "EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik" absolvieren und habe mich für die BAGA Bildungsakademie als Schulungsanbieter entschieden.

Schulungsanbieter und Zertifizierungsstelle

Bis 31.12.2022 war die BAGA Eppingen durch die Tervis Zertifizierungen GmbH anerkannt und zugelassen, die ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert und damit autorisiert Zertifikate in den NiSV Fachkundemodulen zu erteilen, siehe: Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZP-19731-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012.

Seit 01.01.2023 ist die BAGA Eppingen anerkannter und zugelassener Schulungsstandort der ZDH-ZERT GmbH, die ebenfalls von der DAkkS akkreditiert und autorisiert ist, siehe: Anlage zur Teil-Akkreditierungsurkunde D-ZP-16013-01-02 nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012. 

Da sich die Tervis Zertifizierungen GmbH endgültig aus dem Bereich NiSV zurückzieht, sollen erteilte Zertifikate nach Klärung mit der DAkkS gegen ein NiSV-Zertifikat der ZDH-Zert (mit der restlichen Gültigkeitsdauer) ausgetauscht werden.

Aktualisierung der Fachkunde (Fortbildung)

Zum Erhalt der Fachkunde ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 NiSV eine Aktualisierung mindestens alle fünf Jahre erforderlich.

NiSV zertifiziert = qualifiziert

Hier ist ein Blick in den Rahmenlehrplan Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ hilfreich:

  • Physikalische Grundlagen hochfrequenter elektromagnetischer Felder
  • Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder im Gewebe
  • Grundlagen der Technik, Überblick über verschiedene Anlagentypen und deren Einsatzmöglichkeiten, auch Kombinations-Anlagen
  • Risiken und Nebenwirkungen, Kontraindikationen
  • Anwendung: Behandlung der Körperoberfläche
  • Rechtliche Grundlagen
  • Anforderungen an den Betrieb nach NiSV
  • Schutzbestimmungen und Maßnahmen – Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Dokumentation nach NiSV
  • Kundenberatung und Aufklärung
  • Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht

Die Fachkunde vermittelt vorwiegend theoretische Kenntnisse um Kundenaufklärung, Dokumentation, Arbeitssicherheit, also Pflichten, die sich aus Gesetzen und Verordnungen ergeben, sowie physikalischen Vorgängen, Risiken, Nebenwirkungen und Kontraindikationen. Der praktische Teil beschränkt sich auf vergleichsweise wenige Lerneinheiten praktisches Arbeiten unter fachärztlicher Aufsicht.

Mein Fazit: Gut gedacht, schlecht gemacht.

Der Hintergrund dieser Verordnung galt dem Verbraucherschutz. Dies ist jedoch aus meiner Sicht nicht der Fall, zumindest in Bezug auf die Elektroepilation, über die anderen Anwendungen möchte ich mir, mangels Kenntnis, kein Urteil erlauben. Fakt ist, dass Kunden fälschlicherweise annehmen könnten, dass Elektrologisten, die ein NiSV-Zertifikat erworben haben, gleichzeitig über eine praktische Qualifikation verfügen. Die NiSV Fachkunde "EMF in der Kosmetik" ersetzt nicht die praktische Schulung als Elektrologistin. Dass die in Deutschland angebotenen Schulungen jede Menge Wünsche offen lassen, habe ich an anderen Stellen schon ausführlich beschrieben. Ich hätte es befürwortet, wenn sich die NiSV mit den Anforderungen an die Schulungen beschäftigt hätte.